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-Personale, motivationale und soziale Merkmale definieren hauptsächlich die Ausbildungsreife, schulische Merkmale haben untergeordnete Rolle.
-Eltern können zur Verbesserung der Ausbildungsreife ihrer Kinder viel beitragen.
-Möglicherweise unterliegt das Konstrukt der Ausbildungsreife Veränderungen auf dem Lehrstellenmarkt.
-Wirtschaftsvertreter halten an ihrer Verfallsthese fest, Bewerber sind zu schlecht um eingestellt zu werden.
-Gewerkschaften halten grundsätzlich alle Jugendlichen für ausbildungsreif. Können sie das?
-In naher Zukunft geht es vielleicht darum, festzustellen ob ein Betrieb ausbildungsreif ist, wenn Bewerbermangel vorliegt.
Definition:
Eine Person kann als ausbildungsreif bezeichnet werden, wenn sie die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit erfüllt und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung mitbringt. Dabei wird von den spezifischen Anforderungen einzelner Berufe abgesehen, die zur Beurteilung der Eignung für den jew. Beruf herangezogen werden (Berufseignung). Fehlende Ausbildungsreife zu einem gegebenen Zeitpunkt schließt nicht aus, dass diese zu einem späteren Zeitpunkte erreicht werden kann.
(Ausbildungspakt)
-Eltern können zur Verbesserung der Ausbildungsreife ihrer Kinder viel beitragen.
-Möglicherweise unterliegt das Konstrukt der Ausbildungsreife Veränderungen auf dem Lehrstellenmarkt.
-Wirtschaftsvertreter halten an ihrer Verfallsthese fest, Bewerber sind zu schlecht um eingestellt zu werden.
-Gewerkschaften halten grundsätzlich alle Jugendlichen für ausbildungsreif. Können sie das?
-In naher Zukunft geht es vielleicht darum, festzustellen ob ein Betrieb ausbildungsreif ist, wenn Bewerbermangel vorliegt.
Definition:
Eine Person kann als ausbildungsreif bezeichnet werden, wenn sie die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit erfüllt und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung mitbringt. Dabei wird von den spezifischen Anforderungen einzelner Berufe abgesehen, die zur Beurteilung der Eignung für den jew. Beruf herangezogen werden (Berufseignung). Fehlende Ausbildungsreife zu einem gegebenen Zeitpunkt schließt nicht aus, dass diese zu einem späteren Zeitpunkte erreicht werden kann.
(Ausbildungspakt)
MJ - 12. Jun, 10:01